Ticket­ver­si­che­rung – gute Karten, wenn Sie die Show verpassen

Vier Freunde sind auf einem Konzert. Die Jungs tragen die Mädchen Huckepack.

Ticket­ver­si­che­rung

  • Stornokostenschutz für Konzerte & Co.
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Für Events weltweit
2,50

(Beispielpreis für ein Ticket, Kartenpreis von 50 €)

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Ihre Vorteile

Konzerte, Musicals, Sport-Events – Tickets für populäre Veranstaltungen buchen Fans oft lange im Voraus. Doch was, wenn Sie zum Zeitpunkt des lang ersehnten Events plötzlich krank sind oder einer Ihrer Angehörigen einen Unfall hat? Wer Eintrittskarten stornieren muss, bekommt in der Regel kein Geld zurück. Mit einer Ticketversicherung erstatten wir Ihnen den Kartenpreis zurück – damit bald wieder ein neuer Vorhang für Sie aufgeht.

Erstattung des vollen Ticketpreises bis zu 1.000 €

Abschluss bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Tarif­über­sicht

Ticket­ver­si­che­rung
Rück­tritts­ver­si­che­rung
Rück­tritts­ver­si­che­rung
  • Die Rück­tritts­ver­si­che­rung kommt je nach Versi­che­rungsart für Kosten auf, die entstehen, wenn Sie ein geplantes Event aus versi­cherten Gründen absagen müssen, z. B. Ihre Hoch­zeit, ein Seminar, ein Konzert, einen Thea­ter­be­such oder eine Sport­ver­an­stal­tung.
Leis­tungs­be­schrei­bungDown­load PDF
Geltungs­be­reichWelt­weit
Anzahl der versi­cherten Tickets1 Eintritts­karte
Preis­über­sichtDown­load PDF

Beispiel­preis

(bei einem Ticket­preis von 50 €)

2,50 €


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Die wich­tigsten Leis­tungen – auf einen Blick

Ticket-Rücktrittsversicherung
Leis­tungs­merk­maleTicket-Rück­tritts­versi­che­rung
Der Karten­rück­nah­me­schutz dient der Absi­che­rung des Karten­preises, wenn eine gebuchte Veran­stal­tung aus versi­chertem Grund nicht besucht werden kann.
Der Karten­rück­nah­me­schutz dient der Absi­che­rung des Karten­preises, wenn eine gebuchte Veran­stal­tung aus versi­chertem Grund nicht besucht werden kann.
Bei Nicht­an­tritt der Reise
Bei Nicht­an­tritt der Reise
Ersatz des Karten­preises bis zur Höhe der abge­schlos­senen Versi­che­rungs­summe
Ersatz des Karten­preises bis zur Höhe der abge­schlos­senen Versi­che­rungs­summe 
Versi­cherte Gründe
Versi­cherte Gründe
Uner­war­tete schwere Erkran­kung
Uner­war­tete schwere Erkran­kung 
Uner­war­tete Verschlech­te­rung einer beste­henden Erkran­kung
Uner­war­tete Verschlech­te­rung einer beste­henden Erkran­kung 
Tod, schwere Unfall­ver­let­zung
Tod, schwere Unfall­ver­let­zung 
Schwan­ger­schaft, Kompli­ka­tionen während der Schwan­ger­schaft
Schwan­ger­schaft, Kompli­ka­tionen während der Schwan­ger­schaft 
Bruch von Prothesen und Locke­rung von implan­tierten Gelenken
Bruch von Prothesen und Locke­rung von implan­tierten Gelenken 
Impfun­ver­träg­lich­keit
Impfun­ver­träg­lich­keit 
Organ­spende/-​empfang
Organ­spende/-​empfang 
Erheb­li­cher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versi­cherten Person
Erheb­li­cher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versi­cherten Person 
Uner­war­tete gericht­liche Ladung
Uner­war­tete gericht­liche Ladung 
Pfle­ge­auf­nahme oder Adop­ti­ons­vollzug eines Kindes in der Veran­stal­tungs­zeit
Pfle­ge­auf­nahme oder Adop­ti­ons­vollzug eines Kindes in der Veran­stal­tungs­zeit 
Uner­war­tete betriebs­be­dingte Kündi­gung, Wieder­ein­stel­lung nach Arbeits­lo­sig­keit, Kurz­ar­beit oder Arbeits­platz­wechsel
Uner­war­tete betriebs­be­dingte Kündi­gung, Wieder­ein­stel­lung nach Arbeits­lo­sig­keit, Kurz­ar­beit oder Arbeits­platz­wechsel 
Schüler-/​Studen­ten­schutz:
  • im Falle einer Wieder­ho­lungs­prü­fung in der Veran­stal­tungs­zeit oder bis zu 14 Tage danach
  • im Falle einer Nicht­ver­set­zung oder Nicht­zu­las­sung zur Prüfung auf Schul- oder Klas­sen­reisen
Schüler-/​Studen­ten­schutz:
  • im Falle einer Wieder­ho­lungs­prü­fung in der Veran­stal­tungs­zeit oder bis zu 14 Tage danach
  • im Falle einer Nicht­ver­set­zung oder Nicht­zu­las­sung zur Prüfung auf Schul- oder Klas­sen­reisen
 
Versäumnis des versi­cherten Verkehrs­mit­tels
  • aufgrund von Ausfall eines öffent­li­chen Verkehrs­mit­tels oder Verspä­tung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Betei­li­gung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
Versäumnis des versi­cherten Verkehrs­mit­tels
  • aufgrund von Ausfall eines öffent­li­chen Verkehrs­mit­tels oder Verspä­tung um mehr als 2 Stunden
  • aufgrund von Betei­li­gung an einem Unfall oder einer Panne während der Anreise
 
Selbst­be­halt
Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt
Kein Selbst­be­halt

eKomi - letzte Kunden­be­wer­tungen:

von heute

Immer reibungslos. Noch nie gebraucht, aber einfach sicher unterwegs. Chris Regensburg

vor 1 Tag

am Anfang nicht so einfach zu einer Entscheidung zu kommen, aber dann doch geschafft. Alles gut.

vor 1 Tag

bis jetzt alles sehr übersichtlich und verständlich

Ekomi-Siegel gold
4.8 / 5
1094 Rezensionen

Fragen und Antworten Ticket­ver­si­che­rung

Lohnt sich eine Ticketversicherung für mich?

Geld zurück bei Nichtantritt

Oft müssen Sie begehrte Tickets für Konzerte, Opern oder Sport-Events langfristig buchen und viel Geld auf den Tisch legen. Damit eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall nicht zum „Show-Stopper“ für Ihr Portemonnaie wird, erstatten wir Ihnen die Stornokosten bis zur Höhe des versicherten Eintrittspreises.

Bis wann kann ich eine Ticketversicherung abschließen?

Auch „last minute“ möglich

Für eine sorgenfreie Planung schließen Sie die Ticketversicherung sofort beim Kartenkauf ab. Der Abschluss sollte spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Liegen zwischen Buchung und Start der Veranstaltung weniger als 30 Tage, können Sie die Ticketversicherung innerhalb von 3 Werktagen nach dem Kauf abschließen.

Wann beginnt und endet die Eintrittskarten-Versicherung?

Gilt ab Zahlung bis Ankunft beim Event

Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Zahlung der Versicherungsprämie und endet mit Betreten des Veranstaltungsortes.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nein

Bei der Ticketversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.

Welchen Ticketpreis kann ich maximal versichern?

Bis zu 1.000 €

Sie können Karten im Wert von maximal 1.000 € versichern.

Welche Unterlagen reiche ich im Schadenfall ein?

Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis

Im Schadenfall benötigen wir folgende Unterlagen und Angaben von Ihnen:

  • Kopie der Buchungsbestätigung
  • Kopie des Versicherungsnachweises
  • Adressdaten des Versicherungsnehmers
  • Bankverbindung für Erstattungen

Lesen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie einen Schaden melden, und nutzen Sie unsere Online-Schadenmeldung.

Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

Definition und Beispiele

Unter einer „unerwarteten schweren Erkrankung“ versteht sich:

Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung gilt als unerwartet.
Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist

Beispiele für schwere Erkrankungen:

  • Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat eine Teilnahmeuntauglichkeit attestiert.
  • Die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass die versicherte Person aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Veranstaltung nicht wahrnehmen kann.
  • Wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich.

Beispiele für unerwartete schwere Erkrankungen

  • Die versicherte Person schließt für eine Veranstaltung eine Versicherung ab. Kurz vor der Veranstaltung erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.

Bitte beachten Sie, dass diese Beispiele nicht abschließend sind.

Auch im Notfall immer dabei – Unter­lagen auf Ihrem Handy

Nie mehr Versicherungsunterlagen und Notrufnummern suchen – mit dem Mobile Pass Vertragsdaten digital auf Ihrem Smartphone oder Tablet speichern.

Unser Tipp – An- und Abreise sowie Unter­kunft mitver­si­chern

Sie müssen die Buchung für Ihr Hotelzimmer oder Ihre Ferienwohnung canceln? Eine kurzfristig stornierte Übernachtung kann schnell bis zu 100 % des Preises kosten. Sichern Sie sich mit einer Hotel-Rücktrittsversicherung finanziell ab!


Hotel-Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung

Schon gewusst? Fakten zur Ticket­ver­si­che­rung

Teure Tickets

Ein durchschnittliches Ticket für ein Formel-1-Rennen oder für ein Fußball-Länderspiel schlägt schnell mit mehreren hundert Euros zu Buche. Hohe Preise zahlen Sie nicht nur für Sportveranstaltungen – auch der Besuch von Konzerten, Opern oder Musicals ist häufig sehr kostspielig. Umso ärgerlicher, wenn die Veranstaltung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls flachfällt. Für diese Fälle gibt es die Eintrittskartenversicherung. Sie ersetzt Ihnen die Kosten für Eintrittskarten bis zu 1.000 €.

Vorfreude ohne Risiko

Ob Star-Musical am Broadway, Tennismatch in Wimbledon oder Wiener Opernball – mit einer Ticketversicherung fiebern Sie Ihrem Traum-Event ganz entspannt entgegen. Falls Sie krank werden oder etwas anderes dazwischenkommt, müssen Sie keine finanziellen Einbußen hinnehmen. Und das auch ganz spontan: Denn Ihre Ticketversicherung können Sie bis zu 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung abschließen.

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